Paketdiebstahl: So schützen Sie Ihre Lieferungen

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Paket gestohlen: Was zu tun ist und wie Sie weitere Diebstähle verhindern

Die Sendungsverfolgung zeigt „zugestellt“ – doch vor der Wohnungstür, im Stiegenhaus und bei den Nachbarn ist kein Paket zu finden. Was zunächst wie ein Zustellfehler aussieht, entpuppt sich immer wieder als Diebstahl. Besonders leicht haben es Täter dort, wo Lieferungen offen im Eingangsbereich abgestellt werden oder ein frei zugänglicher Abholschein genügt, um ein Paket aus einer gemeinschaftlichen Empfangsbox zu entnehmen.

Mit dem wachsenden Onlinehandel steigt auch die Zahl der Sendungen, die täglich in Wohngebäuden ankommen. Wer Paketdiebstahl verhindern möchte, muss deshalb nicht nur den Ablageort, sondern den gesamten Prozess von der Zustellung bis zur Abholung absichern. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie bei einem vermuteten Paketdiebstahl vorgehen, welche Informationen Sie für eine Anzeige benötigen und wie sich weitere Diebstähle durch einen sicheren Zustellprozess vermeiden lassen.

Paketdiebstahl in Deutschland und Österreich: Wie groß ist das Problem?

Ein Blick in Online-Foren oder lokale Medienbeiträge zeigt: Paketdiebstahl ist ein bekanntes Problem im deutschsprachigen Raum. Wie viele Pakete in Deutschland und Österreich tatsächlich gestohlen werden, lässt sich nicht genau feststellen. Paketdiebstahl wird in den veröffentlichten Kriminalstatistiken üblicherweise nicht als eigene Deliktkategorie ausgewiesen. Zudem wird nicht jede verschwundene Sendung als Diebstahl erkannt oder bei der Polizei angezeigt.

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Dass es rund um die Zustellung weiterhin häufig Probleme gibt, zeigen die Beschwerdezahlen der deutschen Bundesnetzagentur. Im Jahr 2025 gingen dort 55.395 Beschwerden zu Postdienstleistungen ein – knapp 25 Prozent mehr als 2024. Die Zahl umfasst Beschwerden zu Brief- und Paketdiensten und darf daher nicht mit der Zahl gestohlener Pakete gleichgesetzt werden. Sie zeigt jedoch, dass verspätete, beschädigte, verlorene oder fehlerhaft zugestellte Sendungen für viele Empfänger:innen ein relevantes Ärgernis darstellen. 

Auch aus Österreich werden wiederholt konkrete Fälle bekannt. In Wien berichteten Bewohner:innen eines Mehrparteienhauses, dass Abholzettel aus den Briefkästen gezogen und damit Pakete aus einer Post Empfangsbox entnommen wurden. Ein Medienbericht aus dem Jahr 2025 beschreibt sogar zwölf auf diese Weise verschwundene Pakete an einer Adresse im 5. Bezirk. Die Masche sei der Polizei bekannt. (Quellen: Reddit, YouTube)

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Gelber Abholschein: Wenn der Schlüssel zum Paket im Briefkasten steckt

Ein besonderes Sicherheitsrisiko entsteht, wenn ein physischer Abholschein ausreicht, um ein Paket aus einer gemeinschaftlichen Empfangsbox zu entnehmen. In typischen Briefkastenanlagen lassen sich gelbe Benachrichtigungszettel teilweise durch breite Einwurfschlitze herausziehen. So muss das Paket dann nicht direkt aus dem Stiegenhaus entwendet werden. Es genügt, den Zettel zu entwenden und die Sendung später aus dem vorgesehenen Fach abzuholen. Für Empfänger:innen sieht es zunächst so aus, als wäre überhaupt keine Benachrichtigung hinterlassen worden.

Sicherer sind persönliche digitale Abholcodes, die direkt an die registrierte E-Mail-Adresse der Empfängerin oder des Empfängers gesendet werden. Der Zugang zur Sendung ist damit nicht mehr an einen physischen Abholschein gebunden, der unbefugt aus dem Briefkasten entnommen werden kann.

Mehr Infos zu Paketverlust in der Empfangsbox und Ihren Rechten als Konsument:in finden Sie hier.

Paket gestohlen – was jetzt zu tun ist in 5 Schritten

Bevor Sie von einem Diebstahl ausgehen, kontrollieren Sie den angegebenen Ablageort und fragen Sie bei Nachbar:innen nach. Eine ausführliche Anleitung für Sendungen, die möglicherweise nur falsch zugestellt oder an einem unbekannten Ort abgelegt wurden, finden Sie in unserem Beitrag Paket verschwunden – was jetzt zu tun ist.

Gibt es konkrete Hinweise auf einen Diebstahl, sind folgende Schritte wichtig:

  • Beweise sichern: Fotografieren Sie Verpackungsreste, Schäden an Briefkasten oder Paketfach und speichern Sie die Sendungsverfolgung sowie mögliche Zustellfotos.
  • Händler informieren: Bei einer Onlinebestellung ist der Händler Ihr Vertragspartner und in der Regel der erste Ansprechpartner für Nachforschung und Ersatz.
  • Paketdienst kontaktieren: Melden Sie die fehlende Sendung und fordern Sie einen Zustellnachweis an.
  • Hausverwaltung verständigen: Weitere Bewohner:innen können gewarnt und vorhandene Video- oder Zutrittsaufzeichnungen rechtzeitig gesichert werden.
  • Anzeige erstatten: Bei einem konkreten Diebstahlsverdacht, einem höheren Warenwert oder wiederholten Vorfällen sollte der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden.

Paketdiebstahl bei der Polizei anzeigen

Besteht ein konkreter Diebstahlsverdacht, können Sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine Anzeige ist insbesondere sinnvoll, wenn der Warenwert höher ist, mehrere Sendungen betroffen sind, ein wiederkehrendes Muster erkennbar ist oder Beweise und Zeug:innen vorhanden sind.

In Österreich:
Eine Diebstahlsanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Diebstahlsanzeige möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Tatort in Österreich liegt und nur der anzeigenden Person etwas gestohlen wurde. Die eigentliche Diebstahlsanzeige ist gebührenfrei. Online-Diebstahlsanzeige in Österreich

In Deutschland:
Deutschland verfügt über ein zentrales Portal zu den Onlinewachen der Bundesländer. Dort kann das zuständige Bundesland ausgewählt und in vielen Fällen ein „sonstiger Diebstahl“ online angezeigt werden. Alternativ kann die Anzeige bei einer Polizeidienststelle vor Ort erstattet werden. Onlinewachen der Polizeien in Deutschland

Für die Meldung sollten Sie Sendungsnummer, Warenwert, Zustellzeitpunkt, Ablageort und mögliche Zeug:innen bereithalten. Bei einem gerade stattfindenden Diebstahl, einer verdächtigen Person im Gebäude oder einer akuten Gefahr sollte nicht das Onlineformular, sondern unmittelbar die Polizei verständigt werden.

Weitere Paketdiebstähle verhindern: Welche Zustellung ist sicher?

Zur Verhinderung von Diebstahl sollte auch der Zustellweg überprüft werden. Besonders riskant sind Pakete, die offen vor der Wohnungstür, im Hauseingang oder in einem frei zugänglichen Stiegenhaus liegen.

Sicherer sind folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Übergabe: sicher, aber nur praktikabel, wenn jemand zum Zustellzeitpunkt anwesend ist.
  • Verlässliche Nachbar:innen: sinnvoll, wenn die Sendung persönlich übernommen und sicher verwahrt wird.
  • Arbeitsplatz oder andere besetzte Adresse: geeignet, sofern private Lieferungen dort erlaubt sind.
  • Paketshop oder Abholstation: sichere Verwahrung, aber mit zusätzlichen Wegen und teilweise eingeschränkten Öffnungszeiten.
  • Umleitung oder Wunschzustellung: kann eine ungesicherte Ablage vermeiden, ist jedoch nicht bei allen Paketdiensten verfügbar.
  • Hauseigene Paketbox: ermöglicht die Zustellung bei Abwesenheit und bewahrt das Paket bis zur Abholung in einem verschlossenen Fach auf.

 

Eine Abstellgenehmigung sollte nur für einen tatsächlich geschützten und nicht einsehbaren Ort erteilt werden. Wird das Paket korrekt am vereinbarten Ort abgelegt und danach gestohlen, kann das Verlustrisiko bei der Empfängerin oder dem Empfänger liegen.

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Wie eine Housemeister Paketbox vor Paketdiebstahl schützt

Eine Housemeister Paketbox ermöglicht die sichere und paketdienst-unabhängige Zustellung direkt im Wohngebäude. Der jeweilige Zustelldienst legt das Paket in ein freies Fach und verschließt dieses unmittelbar nach der Ablage. Die Sendung bleibt geschützt, bis der/die registrierte Empfänger:in sie abholt.

Die persönliche Benachrichtigung inklusive PIN wird digital per E-Mail übermittelt. Dadurch entfällt der gelbe Abholschein im Briefkasten, der entwendet oder vertauscht werden könnte.

Eine Housemeister Paketbox bietet unter anderem:

  • verschlossene Paketfächer statt offen abgestellter Sendungen
  • persönliche digitale Abholcodes
  • eindeutige Zuordnung zum/zur registrierten Empfänger:in
  • dokumentierte Ablage- und Abholvorgänge
  • Nutzung durch unterschiedliche Paketdienste
  • sichere Verwahrung bis zur tatsächlichen Entnahme
  • Paketempfang auch bei Abwesenheit
  • weniger abgestellte Pakete im Eingangsbereich und Stiegenhaus

Damit wird nicht nur das Diebstahlrisiko reduziert. Auch erfolglose Zustellversuche, unnötige Wege zum Paketshop und herumliegende Sendungen im Gebäude lassen sich vermeiden.

Fazit

Ein Paket gilt nicht schon deshalb als sicher zugestellt, weil es sich irgendwo im Wohngebäude befindet. Offen zugängliche Ablageorte, ungesicherte Gemeinschaftsbereiche und leicht entwendbare Abholscheine schaffen vermeidbare Risiken. Wer Paketdiebstahl verhindern möchte, sollte auf einen geschützten, eindeutig zugeordneten und nachvollziehbaren Zustellprozess setzen. Eine hauseigene Paketbox verbindet dabei Sicherheit und Komfort: Die Lieferung kommt direkt im Gebäude an, bleibt verschlossen und kann rund um die Uhr vom richtigen Empfänger / von der richtigen Empfängerin abgeholt werden.

Möchten Sie mehr über unsere Paketbox mit digitaler Haustafel erfahren? Schreiben Sie uns oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin.

FAQs

Prüfen Sie zuerst den angegebenen Ablageort, mögliche Zustellfotos und die unmittelbaren Nachbar:innen. Gibt es konkrete Hinweise auf einen Diebstahl, sichern Sie Screenshots, Fotos und Zeug:innenangaben. Informieren Sie anschließend den Händler und den Paketdienst. Bei einem begründeten Verdacht sollten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei erstatten.

Eine ausführliche Anleitung zur Abklärung einer möglicherweise nur falsch zugestellten Sendung finden Sie im Housemeister-Ratgeber Paket verschwunden – was jetzt zu tun ist.

Bei einem gewerblichen Onlinekauf trägt grundsätzlich der Händler das Transportrisiko, bis die Ware dem Kunden/der Kundin oder einer von ihm/ihr bestimmten Person übergeben wurde. Wurde das Paket ohne Zustimmung einfach vor der Haustür oder im Hausflur abgestellt und anschließend gestohlen, können Kund:innen grundsätzlich eine erneute Lieferung oder die Rückzahlung verlangen. Ansprechpartner ist dabei der Händler – nicht nur der Paketdienst.

Anders kann es bei einer ausdrücklich erteilten Abstellgenehmigung sein. Wurde das Paket nachweislich am vereinbarten Ort abgelegt, liegt das anschließende Verlustrisiko häufig bei dem Empfänger/der Empfängerin.

Eine Anzeige ist besonders sinnvoll, wenn konkrete Hinweise auf einen Diebstahl vorliegen, der Warenwert hoch ist oder bereits mehrere Pakete im selben Gebäude verschwunden sind. Auch Fotos, Videoaufnahmen, Zeug:innen oder ein entwendeter Abholschein sprechen dafür, den Vorfall zu melden.

Für die Reklamation beim Händler ist eine polizeiliche Anzeige nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Händler oder Versicherungen können jedoch eine Anzeigenbestätigung als Nachweis verlangen.

In Österreich ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Online-Diebstahlsanzeige möglich. Der Tatort muss in Österreich liegen, die anzeigende Person muss selbst geschädigt sein und es dürfen keine weiteren Geschädigten betroffen sein. Für die Anmeldung werden ID Austria und ein aufrechter Wohnsitz in Österreich benötigt. Alternativ kann die Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erfolgen. Online-Diebstahlsanzeige des Bundesministeriums für Inneres

In Deutschland führt das gemeinsame Portal der Polizeien zur zuständigen Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes. Dort kann je nach Bundesland unter anderem ein Diebstahl online gemeldet werden. Onlinewachen der Polizeien in Deutschland 

Bei einer Abstellgenehmigung erlaubt der/die Empfänger:in dem Paketdienst, die Sendung an einem bestimmten Ort abzulegen. Kann der Zusteller die ordnungsgemäße Ablage nachweisen, endet dort normalerweise die Verantwortung von Händler und Paketdienst.

Wird die Sendung anschließend gestohlen, trägt der/die Empfänger:in häufig selbst das Risiko. Eine Abstellgenehmigung sollte daher nur für einen geschützten, nicht einsehbaren und nicht allgemein zugänglichen Ort erteilt werden.

Das hängt vom Versicherungsvertrag und vom Ort des Diebstahls ab. Manche Haushalts- beziehungsweise Hausratversicherungen decken Diebstähle nur bei einem Einbruch oder aus bestimmten versicherten Bereichen. Ein einfach aus dem Hausflur entwendetes Paket ist häufig nicht automatisch versichert.

Vor einer Schadenmeldung sollten Sie die Versicherungsbedingungen prüfen und Zustellnachweis, Rechnung sowie polizeiliche Anzeige bereithalten.

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